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durch Klaus Lenser

DGU-Appell an mögliche Koalitionäre
Urologen: Organspende und Transplantation voranbringen!

Während jährlich in Deutschland circa 9.500 Organe benötigt werden, standen 2020 nur 2.941 Spenderorgane zur Verfügung. Im internationalen Vergleich bleibt Deutschland Schlusslicht. Spanien, Frankreich und Italien haben 3- bis 4-mal mehr Spender. Weltweit rangiert Deutschland bei der Organspende auf dem 30. Platz – gleichauf mit Bulgarien, China oder Rumänien. Damit schließt sich die DGU dem Appell der Patienteninitiative der Interessengemeinschaft Niere NRW e.V. und des Netzwerkes Organspende NRW e.V. an, bei den Koalitionsvertragsverhandlungen das Thema Organspende und Transplantation aufzunehmen und weiterzuentwickeln.



Vorstand und Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Urologie e. V. sind der Meinung, dass sich eine medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft immer dann positionieren und Verantwortung übernehmen soll, wenn sie begründete Bedenken hat, dass das medizinisch Mögliche und Notwendige de facto unseren Patienten vorenthalten wird, heißt es in dem Schreiben der DGU an die FachpolitikerInnen Gesundheit von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP vom 5. November 2021. In diesem Sinne hatte sich die DGU in den letzten Jahren immer wieder zu Wort gemeldet, hatte die Handlungsträger zu Parlamentarischen Abenden zu Organspende und Transplantationsmedizin eingeladen und 2018 unter der Präsidentschaft von Prof. Dr. Paolo Fornara, Federführender der Arbeitsgruppe Richtlinie Empfängerschutz Lebendorganspende der BÄK, Organsachverständiger Niere der Prüfungs- und Überwachungskommission (PÜK) und Vorstand des Arbeitskreises Nierentransplantation der DGU, nicht zuletzt ihren Ruf nach Einführung der doppelten Widerspruchslösung bei der Organspende erneuert.



In ihrem aktuellen Appell an die mögliche neue Regierung mahnen namentlich für die Fachgesellschaft Univ.-Prof. Dr. Maurice Stephan Michel, Generalsekretär und Sprecher des Vorstands der DGU e.V., Univ.-Prof. Dr. Paolo Fornara, Past-Präsident der DGU e.V., und Prof. Dr. Margit Fisch, Präsidentin der DGU e.V., nötigen Handlungsbedarf an: Gesetzliche Rahmenbedingungen der Organspende, Patientenverfügung, funktionserhaltende Therapie von Spenderorganen, Palliativmedizin, Herztoddiagnostik und nicht zuletzt die anachronistischen Rahmenbedingungen bei der Lebendspende seien nur einige Beispiele für den dringenden Regelungsbedarf.

Als transplantierendes Fachgebiet weist die DGU im Besonderen auf die Lage bei der Nierentransplantation hin. Derzeit warten ein Viertel aller Patienten acht oder mehr Jahre auf eine Niere. Der Organmangel führe naturgemäß zu einer medizinisch nicht vertretbaren Verlängerung der Wartezeit: Das bedeute nicht nur eine deutliche Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes der Patienten, sondern führe – bedingt durch die Systematik der Nierenallokation – zu einer gefährlichen Verzerrung, da die Bedeutung der immunologischen Übereinstimmung im Verhältnis zur Wartezeit schwindet und nur noch eine untergeordnete Rolle spielt.

Im Vertrauen auf die neue Regierung äußerte die DGU allerdings ihre Zuversicht, dass in der kommenden Legislaturperiode Organspende und Transplantationsmedizin die Würdigung und die politische Aufmerksamkeit erhalten, die in anderen Ländern selbstverständlich ist.