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Bundeszahnärztekammer begrüßt Beschluss des Bundesrates zur Regulierung von Investoren-MVZ

durch petyadesign

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt den heute vom Bundesrat mit großer Mehrheit angenommenen Regulierungsvorschlag für Investoren-MVZ (iMVZ). Der Bundesrat fordert darin die Bundesregierung auf, ein MVZ-Regulierungsgesetz auf den Weg zu bringen, mit dem das rasante, faktisch unreglementierte Wachstum der iMVZ gestoppt wird. 

Der Bundesrat verlangt eine räumliche Begrenzung der Gründungsmöglichkeiten der Trägerkrankenhäuser auf einen Umkreis von 50 km, Höchstversorgungsanteile für Haus- und Fachärzte, eine Kennzeichnungspflicht auf dem Praxisschild, ein MVZ-Register zur Herstellung von Transparenz über die Eigentumsverhältnisse eines MVZ und Regelungsvorschläge, um die Unabhängigkeit der ärztlichen Berufsausübung im MVZ vor dem Einfluss von Kapitalinteressen zu schützen. 

Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer, sagte dazu: „Wir sind sehr erleichtert, dass die Länder die Dramatik der ungebremsten Ausbreitung der investorgesteuerten Bohrfabriken erkannt haben und endlich den in diesen Strukturen unter starkem Umsatzdruck arbeitenden jungen Zahnmedizinerinnen und Zahnmedizinern zur Seite springen. Nun ist es an Minister Lauterbach und der Bundesregierung, die Vorschläge des Bundesrates umzusetzen oder noch zu erweitern. Besonders die räumliche Begrenzung ist ein geeignetes Instrument, um die völlige Vergewerblichung der Zahnmedizin zu stoppen. 

Konstantin von Laffert, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer: „Die Investorenpraxen tragen weder etwas Relevantes zur Versorgung in unterversorgten Gebieten noch zur Behandlung vulnerabler Gruppen bei, sondern sind in ihrem Streben nach maximaler Rendite gefangen.