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durch Klaus Lenser

BPI-Stellungnahme zum ALBVVG: Hoher Aufwand, wenig Verbesserungen zu erwarten

 

Ein zaghafter Schritt in die richtige Richtung“. So bewertet der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) in seiner heute vorgelegten Stellungnahme den Referentenentwurf eines Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG). „Die Autoren sehen richtigerweise den Kostendruck als Ursache und die Preisgestaltung als entscheidenden Hebel zur Verbesserung der Versorgungsituation“, sagt BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen. „Allerdings beziehen sich die geplanten Maßnahmen nur auf sehr kleine Teilbereiche und werden im Ergebnis leider auch nicht konsequent umgesetzt, da Rabattverträge erst einmal fortbestehen und in der Apotheke „Vorfahrt“ bei der Abgabe haben. Der Flaschenhals bleibt gleich eng, da hilft es nicht, wenn am Bodensatz mit hohem bürokratischem Aufwand herumgebastelt wird. Nennenswerte Verbesserungen sind leider so nicht zu erwarten. Dabei geht es nicht mehr um Jahre, sondern um Monate, um noch Schlimmeres zu verhindern.“

 



Der BPI nimmt zum Referentenentwurf des ALBVVG Stellung: Jetzt braucht es Lösungen, um die Anbietervielfalt in der gesamten Grundversorgung zu ermöglichen (Quelle: shutterstock_Bern James).

 

Lieferengpässe gibt es nicht nur im Bereich der Kinderarzneimittel, Antibiotika und Onkologika. Wir brauchen daher Lösungen, die Anbietervielfalt in der gesamten Grundversorgung ermöglichen, und zwar jetzt. Der durchschnittliche Erstattungspreis für Generika liegt nach Abzug der Rabatte bei durchschnittlich sechs Cent pro Tagestherapie. Unter diesen Bedingungen sind Produktion und Belieferung für unsere Versorgung logischerweise nicht mehr machbar. Auf diesen Zusammenhang hat der BPI bereits früh aufmerksam gemacht und zugleich Vorschläge vorgelegt, wie etwa durch die verpflichtende Mehrfachvergabe bei Rabattverträgen und die Stärkung heimischer Produktion, mehr Anbietervielfalt und Liefersicherheit zu erreichen ist. Dies greift der Gesetzesentwurf immerhin im Kern auf. Es braucht aber einen größeren Wurf, um dieses Ziel zu erreichen. Der Teufelskreis von immer neueren und schärferen Preisregulierungen wie der Verlängerung des Preismoratoriums, Festbeträgen, Zwangsabschlägen und ruinösen Rabattverträgen einerseits und immensen krisenbedingten Kostensteigerungen andererseits, muss durchbrochen werden.“

Konkret müssen die aktuell abschreckenden Rahmenbedingungen für Investitionen in Anreize zur Marktteilnahme verwandelt werden. Zusätzliche Bevorratungs- und Meldepflichten, wie sie im Gesetzesentwurf vorgesehen sind, wirken dagegen kontraproduktiv und verhindern keinen einzigen Lieferengpass. Der BPI schlägt vielmehr seit Langem weitergehende Strukturänderungen für die Arzneimittel der Grundversorgung vor. Eine Maßnahme wäre die Abschaffung des Preismoratoriums. Ein anderer, entscheidender Baustein ist die generell verpflichtende Mehrfachvergabe bei Rabattverträgen. Nur so lassen sich Ausfallrisiken minimieren, zusätzliche Belastungen für Unternehmen vermeiden und mehr Anbietervielfalt und Liefersicherheit erreichen. Es ist nicht mehr „5 vor 12“, sondern bereits seit Jahren so weit, dass immer mehr Arzneimittel nicht mehr zur Verfügung stehen. Immer noch Rabattverträge auszuschreiben, wenn es weniger als vier Anbieter gibt, verschlimmert die Lage nunmehr drastisch. Nur in funktionierenden Märkten gibt es auch genügend Anbieter“, so Joachimsen. 

Alle Lösungsvorschläge des BPI finden Sie hier.

www.bpi.de