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Kalorien auf dem Weinetikett

durch Klaus Lenser

Quelle: freepik/Racool_studio

Ab Dezember 2023 müssen die Kalorien auf das Weinetikett. Für die Zutaten und Nährwerte besteht allerdings (noch) die Möglichkeit, einen QR-Code auf das Etikett zu drucken, der

1. auf ein firmeneigenes »E-Label«-System auf einer Homepage verweist oder

2. auf eine gemeinsame »E-Label«-Plattform führt, der sich der Erzeuger angeschlossen hat.

Mittlerweile wissen es wohl die meisten:
Der Verbraucher soll allumfassend über die Produkte informiert werden, die er zu sich nimmt. Daher gilt ab Dezember eine neue weitreichende Kennzeichnungspflicht:

Auf dem Etikett:
Der Brennwert (Kalorien, Joule) von Wein MUSS ab 8. Dezember 2023 auf dem Etikett angegeben werden- markiert durch den Buchstaben „E“ als Symbol für den Energiegehalt. Der Hinweis zu Sulfiten und Allergenen bleibt weiterhin ebenfalls auf dem Etikett kennzeichnungspflichtig.

Entalkoholisierter Wein“ muss zudem künftig ein Mindesthaltbarkeitsdatum tragen.

Auf dem Etikett oder als E-Label/QR-Code:
Die ebenfalls ab 8. Dezember 2023 verpflichtenden Nährwert- und Inhaltsangaben können ebenso wie der Brennwert vollständig auf dem Etikett erfolgen ODER aber – das ist neu – auf elektronischem Wege erfolgen (E-Label/QR-Code).  Dies wurde durch die EU-Kommission mit einer Änderung der Verordnung (EU) 1308/2013 beschlossen, mit der u.a. im Lebensmittelbereich erstmalig erlaubt wird, sowohl die Angabe von Zutaten als auch der Nährwerte von Weinprodukten auf elektronischem Wege zu übermitteln.

Ob das „E-Label“ im Rahmen der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) abgeschafft wird, kann derzeit nicht vorhergesagt werden. Es ist bis zu einer Aufhebung durch den europäischen Gesetzgeber in Deutschland und Europa anwendbar. Mit dieser ist voraussichtlich nicht vor 2026 zu rechnen.

Damit kann ab 08.12.2023 die Nährwerttabelle (bis auf Brennwert) und die Zutatenliste auf dem „E-Label“ angegeben werden.

Noch von Interesse ist, dass für die verpflichtenden Angaben gilt, dass sie nicht zusammen mit anderen Informationen, beispielsweise Werbung angezeigt werden dürfen.

Eine Meldung der DWA am 24. 3. 2023