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durch Klaus Lenser

Gesundheitsportal muss patientengerecht und neutral weiterentwickelt werden

„Nach den bisherigen Erfahrungen ist von besonderer Bedeutung, dass das Nationale Gesundheitsportal im Sinne der Patientinnen und Patienten weiterentwickelt wird und für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte vollständige Informationen enthält, die im Einklang stehen mit den Beurteilungen der Zulassungsbehörden und der anerkannten medizinischen Fachgesellschaften. Wichtig ist weiterhin der Verweis auf die Beratung durch einen Arzt oder Apotheker“, sagt Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH), mit Blick auf das Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG), das heute in 2./3. Lesung im Bundestag beraten wird und dem Nationalen Gesundheitsportal eine gesetzliche Grundlage verschafft.

Nach Ansicht des BAH dürfe das Portal nicht die heilberufliche Beratung ersetzen oder ihre Bewertung und Empfehlung patientenindividueller therapeutischer Maßnahmen untergraben. Um für Patientinnen und Patienten glaubwürdig zu sein und von der Bevölkerung als legitime und neutrale Informationsquelle akzeptiert zu werden, müsse das Portal umfassende Informationen zu allen durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln beinhalten. Zudem müsse vermittelt werden, dass die patientenindividuelle Beratung einen wichtigen Beitrag zu erfolgreicher Therapie und Behandlung leistet.

Zum Nationalen Gesundheitsportal hat der BAH bereits ein ausführliches Positionspapier erarbeitet, das hier abrufbar ist.

Zudem richtet der BAH am heutigen Donnerstag ab 13:30 Uhr für seine Mitglieder eine Informationsveranstaltung zum DVPMG und insbesondere zu den Entwicklungen im Bereich der digitalen Gesundheitsanwendungen aus, um über den aktuellen Sachstand zu unterrichten und Weiterentwicklungen zu diskutieren.

Hintergrund

Am 1. September 2020 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) das Nationale Gesundheitsportal gestartet. Es soll Bürgerinnen und Bürger „schnell, zentral, verlässlich, werbefrei und gut verständlich über alle Themen rund um Gesundheit und Pflege“ informieren. Mit dem DVPMG soll das Gesundheitsportal nun gesetzlich verankert werden. Zudem ist vorgesehen, die elektronische Patientenakte und das E-Rezept über Schnittstellen mit dem Portal zu verbinden.

. Unter www.bah-bonn.de gibt es mehr Informationen zum BAH.