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WHO Vorschlag: Kein Alkohol in digitalen Räumen

durch Klaus Lenser

Quelle: Wikimedia Commons / www.nursetogether.com

Neuer WHO-Bericht zum Online-Marketing von alkoholischen Getränken
Am 8. Dezember hat das Regionalbüro Europa der WHO (WHO-Europe) seinen neuen Bericht über die digitale Vermarktung von Alkohol veröffentlicht. Der Bericht stützt sich auf frühere Berichte der WHO über Marketing und digitales Marketing sowie auf Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft (einschließlich der alkoholkritischen Nichtregierungsorganisation Movendi International). Der Bericht beinhaltet nicht mehr und nicht weniger als eine Momentaufnahme der rechtlichen Rahmenbedingungen in einer kleinen Auswahl von Ländern der Europäischen Region der WHO sowie auf internationaler Ebene. Seine Bedeutung liegt darin, dass er trotz dieser dünnen Datenbasis eine Reihe weitreichender politischer Optionen vorsieht.

Der Bericht äußert sich sehr kritisch zur Online-Vermarktung von alkoholischen Getränken, ohne diese Position mit konkreten und detaillierten Daten zu begründen. Ungeachtet dessen setzt er sich für die Einführung strengerer gesetzlicher Regelungen ein. Konkret heißt es unter anderem in dem Bericht:

  • Eine Reduzierung der Vermarktung alkoholischer Getränke würde die durch den Alkoholkonsum verursachten Schäden für die öffentliche Gesundheit abmildern.

  • Die Alkoholbranche würde mit ihrer Vermarktung in die Privatsphäre der Menschen „einmarschieren“.

  • Das Marketing der Alkoholbranche wird als „dark“ (Anm.: Anspielung auf ʻdark-Netzʼ?) bezeichnet, in dem Sinne, dass es nur für die Zielgruppen sichtbar sei und daher regulatorische und kontrollierende Eingriffe schwierig seien.

  • Das verantwortungsvolle Handeln der Alkoholbranche wird übersehen und die Selbstverantwortung als ungenügender Schutz bezeichnet.

  • Das Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums wird als Modell für einen internationalen Rahmen für die Alkoholkontrolle vorgeschlagen.

  • Die vielen zivilgesellschaftlichen Partner, die im Bereich der öffentlichen Gesundheit tätig sind, könnten partnerschaftlich die WHO unterstützen. (Anm.: Der Bericht meint mit „zivilgesellschaftlichen Partnern“ natürlich nur Organisationen, die den Konsum alkoholischer Getränke ablehnen oder massiv regulieren wollen.)

  • Die Vermarktung von Alkohol soll vollständig aus digitalen Räumen entfernt werden. Ein Werbungsverbot bzw. ein Präsenzverbot von Alkoholproduzenten in Social Media-Milieus wird als eine einfache und kosteneffiziente politische Option bezeichnet.

  • Regulatorische Maßnahmen der Alkoholpolitik müssten das gesamte Spektrum der Marketingkanäle, Techniken und Plattformen, der Technologien und der Infrastruktur abdecken.

Für den Zeitraum 2022-2023 plant die WHO-Europe, sektorübergreifende Politikdialoge zu entwickeln, um die in diesem Bericht identifizierten politischen Erwägungen sowie Grundsatzpapiere zu den verschiedenen Komponenten des digitalen Marketings umzusetzen. Die WHO wird auch ein aktionsorientiertes Expertennetzwerk für die digitale Vermarktung von Alkohol einberufen und Pläne für Pilotstudien auf der Ebene der Mitgliedstaaten aufstellen.

Anmerkung der DWA: Dieser Bericht zeigt einmal mehr, dass seitens der WHO ein partnerschaftlicher Dialog mit den Vertretern der Wirtschaft, aber auch mit neutralen Organisationen der Verbraucher nicht erwünscht ist.

Update zur Konsultation des 2. Entwurfs des Globalen Aktionsplans Alkohol

(Stand Oktober 2021)
Obwohl mehr als 100 WHO-Mitgliedstaaten an dieser Konsultationsrunde teilnahmen, gaben nur eine Handvoll von ihnen Kommentare zum 2. Entwurf ab; und wenn ja, dann meist allgemeiner Art. Viele Mitgliedstaaten sahen sich nicht in der Lage, detaillierte Änderungen am 2. Entwurf vorzuschlagen, und baten um mehr Zeit für ihre Stellungnahme. Trotzdem ist bisher bereits erkennbar, dass es in zwei Hauptbereichen Meinungsverschiedenheiten zwischen den Mitgliedstaaten und mit der WHO-Administration gibt: Soll sich der Aktionsplan auf den schädlichen Konsum beschränken oder sich auf den Gesamtverbrauch beziehen? Und wie soll die Einhaltung der Ziele evaluiert werden?

Veröffentlichung der DWA ( www.deutscheweinakademie.de ). Anfang Dez. 2021