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durch Klaus Lenser

Anfang dieses Jahres trat ein lang ersehntes und von uns seit geraumer Zeit gefordertes Tabakwerbeverbot für den Außenbereich ein. Nach den ersten Wochen seit dem Inkrafttreten des Verbots ist mit Ernüchterung festzustellen, dass der Vertrieb von Tabakwaren über Automaten im Außenbereich immer noch weit verbreitet ist.

Wir erinnern deshalb an die Beweggründe für das Werbeverbot und appellieren an die Ordnungsbehörden, die neue Gesetzgebung schnell und ausnahmslos umzusetzen.

Gewöhnlich versteht man unter dem Begriff „Werbung“, gezielt Interesse für eine Ware oder Dienstleistung zu wecken. Angelehnt daran ist auch „Schleichwerbung“ ein zielgerichtetes, obgleich indirektes Werben. Das neue Außenwerbeverbot für Tabakprodukte fasst den Begriff sehr viel weiter: Verboten ist jede Art der kommerziellen Kommunikation – und zwar unabhängig von dem Ziel. Ganz gleich, ob die Wirkung direkt oder indirekt erfolgt, entscheidend ist nur, ob der Verkauf von Tabakprodukten gefördert wird. Dies ist bei Tabakautomaten augenfällig der Fall. Die Aufrechterhaltung von Zigarettenautomaten und das entsprechende Angebot von Tabakwaren im Außenbereich gehen zwangsläufig mit einer indirekten Kommunikation einher, welche bewirkt, den Verkauf von Tabakerzeugnissen zu fördern.

Das nunmehr gültige Werbeverbot ist eine bedeutsame Errungenschaft im Kampf gegen das Rauchen. Denn: Tabakwerbung verführt zum Rauchen! Vor allem Jugendliche sind empfänglich für derartige Werbebotschaften. Die gleichen Argumente bezüglich Reklame gelten auch für Tabakautomaten, und es kommen bei letzteren noch weitere gewichtige Aspekte hinzu: Viele Raucher würden gerne das Rauchen aufgeben. Diese Menschen brauchen unsere Unterstützung, damit sie nicht permanent durch das Angebot von Tabakprodukten im Außenbereich verführt werden.

Das neue Verbot für Außenwerbung war seit langem überfällig. Deutschland hatte den FCTC (Framework convention on tobacco control) schon 2004 ratifiziert und sich dabei verpflichtet, die Außenwerbung für Tabakprodukte binnen fünf Jahren zu unterbinden. Die verschiedenen Betreiber der Automaten hatten über 17 Jahre Vorlauf und damit reichlich Zeit gehabt, sich auf das Werbeverbot einzustellen, dass am 01.01.2022 endlich in Kraft getreten ist.

Egal in welcher Art, Außenwerbung für Tabakerzeugnisse ist keine Bagatelle. Mittels Automaten wird die Förderung des Verkaufs von Tabakprodukten direkt in die Tat umgesetzt. Das aktuell gültige Werbeverbot muss nun umfassend und konsequent realisiert werden und der Vertrieb von Tabakwaren über Automaten im Außenbereich zeitnah und entschlossen unterbunden werden.

Der BdP setzt sich für mehr Gesundheit bei den Patienten ein. Denn: Der BdP will was bewegen, damit sich was bewegt!

Der Bundesverband der Pneumologen, Schlaf- und Beatmungsmediziner e.V. (BdP):

Der Bundesverband der Pneumologen, Schlaf- und Beatmungsmediziner (BdP) ist ein Zusammenschluss von Fachärzten mit Schwerpunkt Pneumologie in Klinik und Praxis. Dem BdP gehört auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Pädiatrische Pneumologie e.V. an.

Der BdP betreibt eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung über die Krankheitsbilder der Atemwege. Weitere Informationen zum BdP unter www.pneumologenverband.de.