Mehr Zahnärztinnen in Gremien und Führungspositionen!
Internationaler Frauentag: KZBV bekräftigt selbstgestecktes Ziel
Anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ihr erklärtes Ziel bekräftigt, mehr junge Zahnärztinnen und Zahnärzte für ein Engagement in Gremien und Führungspositionen der vertragszahnärztlichen und gemeinsamen Selbstverwaltung zu gewinnen sowie den Frauenanteil in diesen Bereichen zu erhöhen.
Eine vom Vorstand der KZBV eingesetzte Arbeitsgruppe zur Förderung der Beteiligung von Frauen (AG Frauenförderung) hatte einen konkreten, abgestimmten Maßnahmenkatalog erarbeitet, um eine angemessene Beteiligung von Frauen in Gremien und Führungspositionen in vertretbarer Zeit zu erreichen. Der Arbeitsgruppe gehörten Frauen aus der Vertreterversammlung der KZBV, aus KZV-Vorständen und aus zahnärztlichen Organisationen der Landesebene an. Zu den Maßnahmen zählen zum Beispiel Mentoring- und Förderprogramme sowie Coachings. Gremiensitzungen, Kurse und Tagungen sollen zu familienfreundlichen Zeiten stattfinden. Ziel ist es darüber hinaus, dass in jedem Vorstand einer KZV und der KZBV eine Frau vertreten ist.
Das im Jahr 2020 von der Vertreterversammlung der KZBV beschlossene Gesamtkonzept sieht vor, die aufgezeigten Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils aktiv aufzugreifen. Gleichzeitig sind die Vorstände der KZBV und der KZVen sowie die Mitglieder der KZVen aufgefordert, entsprechend zu handeln. Das Gesamtkonzept „Erhöhung des Frauenanteils in den Gremien der vertragszahnärztlichen Selbstverwaltung“ kann auf einer neuen Sonderwebsite der KZBV abgerufen werden, ebenso wie weitere Informationen zum Thema.
Hintergrund – Frauenanteil in der Zahnmedizin
Im vergangenen Jahr lag der Frauenanteil in der Zahnmedizin in Deutschland bei 44,5 Prozent. Der Anteil an Vertragszahnärztinnen und angestellten Zahnärztinnen wird in den kommenden Jahren weiter kontinuierlich wachsen. Je nach Szenario ergibt sich prognostisch im Jahr 2025 ein Frauenanteil im Bereich der zahnärztlichen Versorgung zwischen 46,2 Prozent und 50,4 Prozent.