Die Betriebsgesellschaft des Gasteiner Heilstollens verschiebt die für April geplante Wiedereröffnung aufgrund der COVID-19-Situation in Österreich und Deutschland auf den 3. Mai 2021. Sie rechnet darüber hinaus damit, dass die Bewilligungssperre der österreichischen Sozialversicherungen für Heilstolleneinfahrten in Kürze für geimpfte Patienten aufgehoben wird.
Die Bewilligungssperre hatten die Sozialversicherungen als COVID-19-Vorsichtsmaßnahme im Mai 2020 eingeführt. Unbeachtet blieben scharfe Proteste seitens Patienten und deren Vertreter sowie Argumente der Betreiber des Heilstollens. Sie setzten den Nutzen, ein umfassendes Hygienekonzept, eine Studie, die dem Heilstollen ein virenfeindliches Klima attestiert, sowie eine verbesserte Krankheitskontrolle mit Risikoverbesserung für Rheumapatienten durch die Kur entgegen. Nun aber soll diese Sperre zeitnah zumindest für geimpfte Patienten aufgehoben werden.
Damit können viele der österreichischen Patienten, die die letzten Monate die Heilstolleneinfahrten – im wahrsten Sinne des Wortes – schmerzlich vermisst haben, nun wieder ihre ersehnte Heilbehandlung erhalten. Die Einfahrten im Rahmen stationärer Heil- und Rehabilitationsverfahren bzw. Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge Aktiv sollen bereits ab dem 29. April möglich sein. Gekoppelt ist die Bewilligung an eine COVID-Impfung. Nach derzeitigem Kenntnistand besteht ab März für Risikogruppen, zu denen gemäß Impfpriorisierung des Nationalen Impfgremiums unsere Patienten gehören, ein Impfangebot österreichweit.
Ambulante Patienten sowie Selbstzahler aus Deutschland können zum 3. Mai auch ungeimpft wieder Heilstollentherapien in Anspruch nehmen. Damit verzögert sich der ursprünglich geplante Start der Heilstollensaison um etwa 4 Wochen.
Foto: Gasteiner-Heilstollen
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