Gesundheits-Pass Diabetes hilft bei der regelmäßigen Vorsorge – erweiterte Neuauflage erfasst auch COVID-19-Impfung
Seit dem 5. April steht Menschen mit Diabetes der aktualisierte Gesundheits-Pass Diabetes zur Verfügung. Er gibt Betroffenen und ihren Behandelnden einen Überblick über wichtige Daten wie Glukose- und HbA1c-Angaben, Blutdruck, Augenbefund sowie Nieren- und Fettstoffwechselwerte und verbessert die Arzt-Patienten-Kommunikation. Die überarbeitete Neuauflage erscheint erstmals auch in Englisch, Türkisch, Arabisch und Russisch. Zudem wurden Hinweise auf die Grippeschutz- und COVID-19-Impfungen sowie diagnostische Maßnahmen ergänzt. Die herausgebenden Organisationen Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) und diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe fordern Diabetespatienten im Zuge der Neuauflage auf, wichtige Vorsorgeuntersuchungen, die ebenfalls im Pass dokumentiert werden, unbedingt – vor allem in Zeiten der Coronapandemie – wahrzunehmen.
Begleit- und Folgeerkrankungen vermindern die Lebenserwartung von Diabetespatienten im Durchschnitt um etwa fünf bis sechs Jahre. Über das persönliche Leid hinaus entstehen in Deutschland jährliche Gesundheitskosten von etwa 21 Milliarden Euro. „Der Gesundheits-Pass Diabetes ist ein zentraler Bestandteil der Prävention von diabetischen Begleit- und Folgeerkrankungen. Er gibt Behandelnden und Patienten einen Überblick über alle notwendigen Vorsorgeuntersuchungen rund um Diabetes. Wichtige Untersuchungsergebnisse werden hier dokumentiert. Außerdem können Quartalsziele zwischen Arzt und Patienten vereinbart und im Pass festgehalten werden. Der Pass wurde inhaltlich und strukturell überarbeitet und erschien am 5. April in neuer Auflage und erstmals auch in den Sprachen Englisch, Türkisch, Arabisch und Russisch beim Kirchheim Verlag.
Insbesondere die Coronapandemie zeigt auf, wie vulnerabel Diabetespatienten sind: Sind Stoffwechseleinstellung und allgemeiner Gesundheitszustand schlecht, ist das Risiko eines schweren COVID-19-Krankheitsverlaufes stark erhöht. Daher gilt es – insbesondere während der Coronapandemie – Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig wahrzunehmen und sich bei Notfällen unbedingt weiterhin an Praxen und Kliniken zu wenden. „Der Pass ist also gerade in Pandemie-Zeiten außerordentlich hilfreich und wichtig“, betont Professor Dr. phil. Bernhard Kulzer, der als Mitglied des DDG Ausschusses „Qualitätssicherung, Schulung & Weiterbildung“ die Neuauflage initiiert hat. Denn auch hinsichtlich des Infektionsschutzes war es den Herausgebern ein besonderes Anliegen, dass die STIKO-Empfehlung zur Grippeschutzimpfung für Diabetespatienten, in den Pass aufgenommen wird. In dem Gesundheits-Pass Diabetes können zudem die aktuellen COVID-19-Impfungen eingetragen werden
Darüber hinaus wurde das Feld „Technische Untersuchungen“ präzisiert. Grund hierfür ist auch die zunehmende Anzahl von Menschen mit einer nichtalkoholischen Fettleber (NAFLD). Denn entwickele sich die NAFLD zu einer nichtalkoholischen Fettleber-Hepatitis (NASH), steige das Risiko schwerer Komplikationen wie Leberzirrhose und Tumoren.“
Zudem wurde der Pass auch strukturell überarbeitet: So wurden die Felder für die Untersuchungsart vergrößert, um das Ausfüllen zu vereinfachen
Ärzte und Patienten können den neuen Gesundheits-Pass Diabetes gegen einen Unkostenbeitrag unter folgender Rufnummer bestellen: 0711/66 72 14 83 (SVK, Kirchheim-Verlag) oder unter www.kirchheim-shop.de.
AG Diabetischer Fuß begrüßt Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
Amputation bei Diabetischem Fußsyndrom wird nach jahrelangem Entscheidungsprozess in die Zweitmeinungsrichtlinie aufgenommen
Diabetes-Patientinnen und -Patienten mit einem Diabetischen Fußsyndrom (DFS) sollen vor einer drohenden Amputation an den unteren Extremitäten zukünftig eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen dürfen. Seit Jahren setzt sich die Arbeitsgemeinschaft „Diabetischer Fuß“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) für einen rechtlichen Anspruch auf eine solche Zweitmeinung ein. Ein überarbeiteter Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wird voraussichtlich im Frühling in Kraft treten. Der G-BA-Beschluss legt zudem fest, dass Fachärzte aus acht Fachrichtungen als Zweitmeiner die medizinische Notwendigkeit des geplanten Eingriffs überprüfen dürfen, sofern sie zusätzliche Qualifikationen nachweisen. Die AG „Diabetischer Fuß“ der DDG begrüßt den Beschluss, denn er entlastet nicht nur Patienten, sondern hilft auch den behandelnden Ärzten, die diese schwerwiegenden Entscheidungen treffen müssen.
Hierzulande werden jährlich bis zu 50.000 Amputationen aufgrund eines diabetischen Fußsyndroms (DFS) – eine der häufigsten Folgeerkrankungen bei Diabetes – vorgenommen. Die Arbeitsgemeinschaft „Diabetischer Fuß“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) kämpft schon lange darum, dass solch schwerwiegende medizinische Entscheidungen durch eine Zweitmeinung abgesichert werden. Dazu liegt nun ein überarbeiteter Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) dem Bundesgesundheitsministerium vor. „Wir betrachten die G-BA-Entscheidung als vollen Erfolg“, erklärt Dr. med. Michael Eckhard, Vorsitzender der AG „Diabetischer Fuß“. Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich auch im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens von Behandlungseinrichtungen dafür ein, amputationsbedrohte Extremitäten bei Menschen mit Diabetes zu erhalten. „Der Rechtsanspruch auf die Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung soll Betroffene unterstützen, eine Entscheidung zur möglichen Auswahl vorgeschlagener Behandlungsmöglichkeiten zu treffen und damit gegebenenfalls eine medizinisch nicht gebotene Amputation zu vermeiden“, erklärt der Diabetologe.
Besondere Expertise und langjährige Erfahrung machen die Qualifikation aus
Einen Antrag auf Zulassung zum Zweitmeinungsverfahren zu einem möglichen Amputationserfordernis aufgrund eines DFS können grundsätzlich Fachärzte aus acht Disziplinen stellen. Dazu gehören folgende Fachrichtungen: Innere Medizin und Angiologie, Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie, Innere Medizin mit Zusatzbezeichnung Diabetologie, Allgemeinmedizin mit Zusatzbezeichnung Diabetologie, Gefäßchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Orthopädie oder Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie, Allgemeinchirurgie sowie Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie. Außerdem wird es möglich sein, auch Angehörige nichtärztlicher Fachberufe in die Zweitmeinungsberatungen einzubeziehen, die zum multiprofessionellen Behandlungsteam von Menschen mit DFS gehören. Dazu zählen unter anderem Podologen, Orthopädieschuhmacher sowie Orthopädietechniker und Orthopädiemechaniker. Von allen Zweitmeinern wird der Nachweis einer besonderen Kompetenz gefordert, die zeigt, dass sie „für die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms besonders qualifiziert sind, und dass deren Expertise bei Abgabe der Zweitmeinung bei Bedarf genutzt werden kann“, so der Wortlaut des Beschlusses. Als besonders qualifiziert gilt laut der Zweitmeinungsrichtlinie, wer mindestens bereits fünf Jahre regelmäßig aktiv in der Versorgung von Patienten mit DFS tätig ist und so mindestens 30 DFS-Patienten in einem multidisziplinären Setting behandelt. „Der künftig geforderte Nachweis dieser besonderen Expertise für das DFS ist sehr zu begrüßen, weil allein der Erwerb eines Facharztstatus noch lange nicht Beleg dafür ist, dass jemand wirklich über eine besondere Qualifikation in diesem speziellen Teilbereich verfügt“, so Eckhard. Die Zweitmeinungsrichtlinie zur Amputation bei DFS muss nun noch durch das Bundesgesundheitsministerium ratifiziert werden, was als Formalie gilt.
Muss ein Zeh, ein Teil des Fußes oder gar ein ganzes Bein aufgrund eines DFS amputiert werden, ist dies nicht nur für betroffene Patienten, sondern auch für behandelnde Ärzte belastend. „Deshalb begrüßen auch wir diesen Beschluss, denn so schwerwiegende Entscheidungen sollten nicht von einem Arzt allein getragen werden“, erklärt PD Dr. med. Kilian Rittig, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft „Diabetes & Angiologie“ der DDG. Er dankt der AG „Diabetischer Fuß“ für den außerordentlichen Einsatz über die vielen Jahre. „Dieser kommt jetzt den Patienten zugute.“
Literatur:
DDG Pressemitteilung: Diabetischer Fuß: etwa jede zweite Amputation unnötig: Deutsche Diabetes Gesellschaft e.V. (deutsche-diabetes-gesellschaft.de)
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Hörfunk sowie Online-Beiträge (Websites, Blogs oder Online-Videos) eingereicht werden, die zwischen dem 1. August 2020 und dem 31. Juli 2021 publiziert wurden. Einsendeschluss ist der 31. Juli 2021. Weitere Informationen finden Sie auf der DDG Webseite.
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https://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/home.html
Corona – Atlas Viruslast in Organen
Ein Forschungsteam am Universitätsklinikum Jena hat die SARS-CoV-2-Viruslast in einer Vielzahl von Organen und Geweben gemessen und die Gewebeschäden im Zusammenhang mit der Verteilung des Virus untersucht. Die Studie wurde jetzt im Onlinefachjournal eLife veröffentlicht.
In der seit über einem Jahr währenden Pandemie wurden bereits über 100 Millionen SARS-CoV-2-Infektionen weltweit registriert. Vieles konnte in der biomedizinischen und klinischen Erforschung von COVID-19 schon erreicht werden, jedoch sind weiterhin noch wesentliche Krankheitsmechanismen unverstanden. Ein Forschungsteam aus Virologie und Mikrobiologie, Rechtsmedizin und Pathologie sowie Intensivmedizin und Elektronenmikrospie am Universitätsklinikum Jena untersuchte die Körper von elf Patienten, die an COVID-19 verstorben sind. Sie erfassten die SARS-CoV-2-Viruslast in einer Vielzahl von Organen und Geweben und brachten die Verteilung des Virus in Zusammenhang mit den festgestellten Gewebeschäden. Ihre Ergebnisse veröffentlichten sie jetzt im Onlinejournal eLife. Die Studie wurde von der Carl-Zeiss-Stiftung gefördert.
Umfassendes mikrobiologisches und histologisches Bild von COVID-19
„Klinische Beobachtungen, insbesondere auch die Erfahrungen mit dem Post-COVID-Syndrom legen nahe, dass COVID-19 eine systemische Erkrankung ist, die nicht nur die Lunge, sondern den gesamten Körper betrifft“, so Autorin Dr. Stefanie Deinhardt-Emmer. „Geeignete experimentelle Modelle zur Untersuchung von COVID-19 fehlen jedoch.“ Um ein umfassendes Bild der Erkrankung bezüglich der Mikrobiologie und Histologie beim sehr schweren Verlauf zu erhalten, führten die Wissenschaftler jeweils nur wenige Stunden nach den Tod Autopsien an COVID-19-Patienten durch. So konnten Abbauprozesse an den Geweben und der Virus-RNA gering gehalten werden. Pro Patient dokumentierten sie an über 60 Proben in verschiedenen Organen die Viruslast von SARS-CoV-2, Entzündungsmarker und Gewebeschäden. Mit elektronenmikroskopischen Aufnahmen konnten sie intakte Viruspartikel im Lungengewebe nachweisen.
Gewebeschäden nur in der Lunge
Wie erwartet fanden die Wissenschaftler Virus-RNA vor allem in der Lunge, und dort war das Gewebe auch schwer betroffen. „Interessanterweise haben wir SARS-CoV-2-RNA auch in verschiedenen anderen Geweben und Organen, wie Verdauungsorganen, Nieren oder den Herzgefäßen nachgewiesen. Aber nur in der Lunge hatte das Virus das Gewebe angegriffen“, so der Rechtsmediziner und Koautor PD Dr. Daniel Wittschieber. Die untersuchten Entzündungsmarker und Gerinnungsfaktoren waren bei allen Patienten erhöht.
Mit ihrer Studie, die erstmals die Viruslast und Gewebeschäden bei COVID-19 umfassend kartiert, bestätigen die Jenaer Forscher den systemischen Charakter der Erkrankung. „Dass nur das Lungengewebe geschädigt, aber im gesamten Körper Virus-RNA verteilt ist, stützt die Vermutung, dass unser Immunsystem nicht angemessen auf das Vorhandensein des Virus im Blut reagieren kann. Das ist das eigentliche Problem bei COVID-19“, so Stefanie Deinhardt-Emmer.
Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Dr. Stefanie Deinhardt-Emmer
Institut für Medizinische Mikrobiologie, Universitätsklinikum Jena
E-Mail: stefanie.deinhardt-emmer@med.uni-jena.de
Originalpublikation:
Stefanie Deinhardt-Emmer, Daniel Wittschieber et al. Early postmortem mapping of SARS-CoV-2 RNA in patients with COVID-19 and the correlation with tissue damage, eLife 2021;10:e60361, DOI: 10.7554/eLife.60361 https://doi.org/10.7554/eLife.60361